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Überschulische Vertretung
Dieses Kapitel gibt dir einen Überblick über die überschulische Schüler_innenvertretungen, ihre Aufgaben und ihren Aufbau. Die Landes- wie die Bundesschüler_innenvertretung können Projekte starten, Vorschläge einbringen und mit professioneller Pressearbeit Druck auf die politischen Enscheidungsträger_innen ausüben. Leider kann die überschulische Schüler_innenvertretung bei Entscheidungen letztendlich nur beraten. Du allerdings bist im SGA mit Sitz und Stimme vertreten und kannst an deiner Schule real mitbestimmen!
Landesschüler_innenvertretung (LSV)
Wusstest du, dass es nicht nur auf Schulebene eine Schüler_innenvertretung gibt? Jedes Bundesland hat eine Landesschüler_innenvertretung (LSV). Die LSV besteht aus drei Bereichen: AHS, BMHS und Berufschulen, wobei jeder Bereich – je nach Bundesland – vier bis acht Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schülerinnen und Schüler vor dem Landesschulrat zu vertreten und zum anderen, die einzelnen Schüler_innenvertretungen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Wie wird die LSV gewählt?
Am Ende jedes Schuljahres wählen die Schulsprecher_innen des jeweiligen Bereiches die Landesschüler_innenvertretung. Sollten sie verhindert sein, können stattdessen die Stellvertreter_innen wählen – allerdings nur mit einem Bescheid, der von dem/der Schulsprecher_in und des/der DirektorIn unterschrieben wurde. Für die Landesschüler_innenvertretung können die ersten drei Schüler_innenvertreterInnen jeder Schule kandidieren (sofern sie nicht bereits in der letzten Schulstufe sind). Landesschulsprecher_in wird der Kandidat/ die Kandidatin mit den meisten Punkten.
Aufgaben der LSV:
Die Landesschüler_innenvertretung hat laut Gesetz folgende Aufgaben:
• Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des
Unterrichts und der Erziehung
• Erstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und
Verordnungen
• Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und
Verordnungsentwürfen
• Erstattung von Vorschlägen in Angelegenheiten von Schulbauten
und deren Ausstattung;
• Beratung in Angelegenheiten der Schülerzeitungen
• Beratung in Fragen der überregionalen Koordination von
schulbezogenen Veranstaltungen, Schulveranstaltungen und
in Fragen der Durchführung von Veranstaltungen der
Schulbahnberatung
• Herausgabe von Rundschreiben und von Informationsblättern
in schulischen Angelegenheiten
• Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
für Schülervertreter
• Vorbringen von Anliegen und Beschwerden
Für eine aktive LSV!
Inwieweit diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, hängt natürlich von den jeweils handelnden Personen ab und ist daher von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden.
SchülerInnenparlament - Power to the pupils 
Die Landesschüler_innenvertretung wird immer für das nächste Schuljahr
gewählt, nicht also von den Schulsprecher_innen, die gerade aktiv sind. Damit
aber gerade diese die Arbeit und Projekte der LSV mitbestimmen können,
haben einige LSVen auf Initiative der AKS das Schüler_innenparlament eingerichtet. Auf einem Schüler_innenparlament werdet ihr nämlich nicht nur laufend über die Arbeit der LSV informiert, sondern könnt sie aktiv mitgestalten.
Welche Projekte, Themen dann von der LSV behandelt werden, entscheiden
dann nicht die LSVlerInnen im stillen Kämmerchen, sondern die Schüler_innenvertreter und Schüler_innenvertreterinnen auf dem Schüler_innenparlament.
Somit wird gewährleistet, dass Demokratie in der Schüler_innenvertretung nicht nur ein Schlagwort ist!
Bundesschüler_innenvertretung (BSV)
Die Bundesschüler_innenvertretung setzt sich aus den 3 Landesschulsprecher_innen jedes Bundeslandes und aus 2 VertreterInnen der Zentrallehranstalten (Schulen, die rechtlich keinem Landesschulrat sondern direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind) zusammen. Die 29 Mitglieder wählen am Anfang des Schuljahres intern den/die Bundesschulsprecher/in und 3 Bereichssprecher_innen (AHS Bereich, BMHS Bereich, Berufschulbereich), die auch gleichzeitig die Stellvertreter_innen des/der Bundesschulsprecher_in darstellen.
Die Bundesschüler_innenvertretung hat vom Gesetz her vor allem die Aufgabe die Interessen der Schüler_innen vor dem Bildungsministerium und den diversen Kammern zu vertreten. Mit engagierten Vertreter_innen ist es auch hier möglich innovative Projekte zu verwirklichen.
Direktwahl der Landes- und bundesschüler_innenvertretung
Die Tatsache, dass der/die Bundesschulsprecher_in nur noch von 29 Schüler_innen gewählt wird, obwohl er/sie hunderttausende vertritt, wirft die Frage nach fehlender Demokratie auf. Hinzu kommt noch, dass die Landesschulsprecher_innen (weil sie auch gleichzeitig die Bundesschüler_innenvertretung darstellen) einer Doppelbelastung ausgesetzt sind und somit ihre Zeit aufteilen müssen.
Demokratie heißt, sich in eigene Anliegen einmischen zu können!
Würde die Landes- und Bundesschüler_innenvertretung voneinander abgekoppelt werden und direkt von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden, würde das nicht nur ihre Schlagkraft stärken, sondern auch die oben erwähnte Doppelbelastung aufheben. Demokratie muss erlernt werden und die Schule ist ein idealer Rahmen dafür. Wenn wir aber nicht einmal unsere eigene Interessenvertretung direkt wählen können, ist Demokratie für uns
höchstens ein theoretisches Konstrukt, das wir beim nächsten Test erklären müssen – mehr aber nicht. Die Direktwahl von LSV und BSV ist also ein wichtiger Schritt, Demokratie praktisch zu erleben und für das spätere Leben bereits in der Schule Erfahrungen zu sammeln.
PRESSEAUSSENDUNGEN
- 08.06.2010 / Ist ihnen die Leine gerissen, Herr Pühringer?
- 07.06.2010 / Gratis Nachhilfeangebot der AKS voller Erfolg
- 20.05.2010 / Mehr Mitbestimmung jetzt - Wir wollen ein Gesamtpaket!












