Überwachung

 

Privacy is not a crime

Das neue Überwachungsgesetz
Schnell und klanglos ist es vor sich gegangen: In der Nacht vom 6. auf 7. Dezember 2007 wurde eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) von den Regierungsparteien durch das Parlament gepeitscht, die seit 1. Jänner 2008 in Kraft ist. Die Neuerungen erweitern die Befugnisse der Polizei massiv und schränken die Privatsphäre der Menschen – insbesondere im Telekommunikationsbereich – stark ein. Internetprovider und Telefonanbieter_in sind seit 1. Jänner 2008 dazu verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten (IP-Adressen, Telefonnummern und Standort) auf Vorrat zu speichern (mind. sechs Monate) und die Sicherheitsbehörden dürfen - ohne richterliche Genehmigung - jederzeit auf die gespeicherten Daten zugreifen. Zudem hat die Polizei so genannte IMSI-Catcher erhalten. Es handelt sich dabei um Geräte, die Handys lokalisieren und das Mithören von Telefonaten ermöglichen. Da die Handy-Ortung eigentlich schon längst möglich ist, liegt der Verdacht nahe, dass die IMSI-Catcher vor allem zum Mithören von Handygesprächen
missbraucht werden. Innen- und Justizministerium haben eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konzepten zur Online-Überwachung durch z.b. Trojaner (Software, die sich in Privatcomputer zu Überwachung installieren) eingerichtet. Obwohl die Expert_innen vor dem Einsatz von Trojaner warnen, sollen diese ab Herbst 2008 gesetzlichzugelassen werden.

 

Überwachung in Österreich
Seit einigen Jahren setzt sich auch in Österreich immer mehr die Ansicht durch, dass Kontrolle gut, Überwachung jedoch besser sei. Im Herbst 2008 soll endgültig das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Datenerfassung kommen.

Überwacht wird bereits in vielen Bereichen.


• Seit 1997 ist der Lauschangriff in Österreich erlaubt. Anfangs wurde er nur unter Probe eingeführt, es gab erhebliche Bedenken gegen Eingriffe in die Privatsphäre. Heute ist diese Form der Überwachung zur Verbrechensbekämpfung bei allen großen politischen Parteien unumstritten.


• Erlaubt ist auch die Rasterfahndung, die den Sicherheitsbehörden ermöglicht, nicht nur nach einzelnen Personen zu fahnden, sondern nach ganzen Personenkreisen. Zwar wurde sie laut Ministerium noch nie eingesetzt, gesetzlich festgeschrieben ist sie aber seit über zehn Jahren.


• Österreich verfügt über eine der größten DNA-Datenbanken der Welt. Zudem sind fast eine Million Fingerabdrücke gespeichert, Verbrechen konnten dadurch nur wenige bis gar keine aufgeklärt werden.


• Im Jahr 2005 trat das schwarz-blaue Sicherheitspolizeigesetz in Kraft, um die Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu forcieren. Die Polizei hat damit Zugang zu sämtlichen Videokameras – auch privaten Kameras (Supermarkt, Banken, Privathäuser, etc..) erhalten. Sogar in Schulen wird bereits mit Kameras überwacht (z.B. Musikhauptschule in Freistadt, HAK Auhof in Linz).


• Ab 2009 werden in sämtlichen Reisepässen die Fingerabdrücke aller österreichischen Staatsbürger_innen gespeichert. Innenminister Platter spricht sich zudem für eine EU weite Vernetzung der Fingerabdruck-Daten zur „Terrorbekämpfung“ aus.

Sicherst du schon?

 

Tipps und Tricks, wie kannst du deine Daten vor ungewollten Zugriffen schützen?


Web
Für Internet-Surfen könntest du dir z.B. „Tor“ (The Onion Router) zulegen. „Tor“ ist eine Freie Software, die es dir ermöglicht, anonym im Netz zu surfen bzw. zu downloaden. Zudem ist es empfehlenswert, immer „https-Seiten“ zu verwenden, da diese sicherer als die normalen „http-Seiten“ sind (v.a. im Umgang mit Passwörtern). Hierfür musst du lediglich ein ‚s‘ zum http hinzufügen. Bei ungesicherten WLAN-Netzen solltest du vorsichtig sein, da du alleine mit der Verbindung sehr viele Daten freigibst wie z.B. Zeitpunkt der Anmeldung, Passwörter, die über http eingegeben wurden oder auch den Standort, wo du gerade surfst.


E-Mails
Weiters ist es möglich, deine E-Mails zu verschlüsseln. PGP (Pretty Good Privacy) und GPG (GNU Privacy Guard) sind Verschlüsselungs-Plugins, die für fast jedes großen Mailprogramm angebotenen werden. Bei PGP/GPG sind sowohl ein öffentlicher als auch ein privater Schlüssel vorhanden, wobei der Sender / die Senderin den öffentlichen besitzt und der Empfänger / die Empfängerin den privaten. Das heißt natürlich, dass der zweite Schlüssel dem Empfänger bzw. der Empfängerin mitgeteilt werden muss.


Festplatten
Eine weitere Möglichkeit deine Daten zu schützen ist die Verschlüsselung deiner Festplatte. Unter Linux kann man das ganz einfach schon beim Installieren erledigen, unter Windows bietet sich das Open Source-Programm „TrueCrypt“ an und unter Mac „FileFault“. Damit kannst du deine Platte (oder Teile davon) bzw. auch einen USB-Stick etc. verschlüsseln. Interessant ist bei diesen Programm das Konzept der glaubhaften Bestreitbarkeit, was bedeutet, dass zwei Passwörter vorhanden sind, die verschieden viel von der Platte frei geben können. Wenn du nun zum Beispiel gezwungen bist, dein Passwort bekannt zu geben, hast du zumindest die Möglichkeit, jenes herzugeben, welches weniger Informationen schützt.

Handys
Hier hast du leider nur begrenzte Möglichkeiten, entweder du gibst es ganz auf oder schaltest es zumindest so oft wie möglich aus, weil du dadurch nicht geortet werden kannst. Sehr gut wäre es auch ein Wertkarten-Handy zu verwenden, denn dafür musst weniger persönliche Daten bekannt geben.

 

They know your steps, you know the facts!

 

Häufig gestellte Fragen


Was ist der IMSI -Catcher?


(IMSI = International Mobile Suscriber Identity). Über diese Nummer kann jede SIM-Karte, unabhängig von der Telefonnummer, genau identifiziert werden. Der Catcher (Kostenpunkt zwischen 200.000 und 300.000 €) gibt sich als Funkmasten für alle Mobiltelefone aus und lokalisiert das gesuchte Mobiltelefon innerhalb einer bestimmten Funkzelle, per Knopfdruck kann auch mitgehört werden. Während des Einsatzes ist es nicht möglich, ein anderes als das abgehörte Handy in der Funkzelle zu verwenden – das ist besonders problematisch bei versuchten Notrufen.


Was ist die IP-Ad resse?


„Fingerabdruck“ im Internet, wird vom Provider vergeben und ermöglicht die genaue Identifizierung einer Person bzw jedes Rechners im Internet. Im Gegensatz zum Fingerabdruck kann eine IP-Adresse via Proxy-Server gewechselt werden. Wer seine IP Adresse zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen strafbar.


Was wird überwacht?


Internetverbindungen, besuchte Webseiten, IP-Adressen, Handy-Verbindungsdaten, Standort usw. werden für mindestens sechs Monate gespeichert und müssen der Polizei auf Verdacht herausgegeben werden. Die Überwachung der Inhalte ist zwar weiterhin nur auf richterliche Genehmigung möglich, allerdings gibt es dafür keine technischen Hürden mehr. Gerade im Internet ist schwer zu kontrollieren, wer und was überwacht wird. Die Missbrauchsgefahr ist also immens.